Im Rahmen einer EU-Richtlinie für energieverbrauchende bzw. energiebezogene Produkte (EuP/ErP-Richtlinie) gelten ab Januar 2013 neue Vorgaben für die Effizienz von elektrisch betriebenen Pumpen. Davon betroffen sind auch Umwälzpumpen für Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen kommunaler Gebäude. Ein großer Teil der bisherigen Pumpen wird die anspruchsvollen Vorgaben nicht erfüllen und ist deswegen zukünftig nicht mehr für den Verkauf in der EU zugelassen.
Konkret gilt bei der EuP-Richtlinie, dass ab 1. Januar 2013 gemäß der Verordnung EG 641/2009 Umwälzpumpen für den Verkauf innerhalb der EU eine Mindesteffizienz haben müssen, die in Form eines Energie-Effizienz-Indexes (EEI) definiert ist. Der EEI darf ab 2013 maximal 0,27 betragen. Betroffen sind die meisten Umwälzpumpen in der Gebäudetechnik, ausgenommen sind Pumpen in thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen sowie direkt in den Heizkessel integrierte Pumpen. Ab 1. August 2015 wird die Schwelle auf 0,23 abgesenkt. Die Verordnung gilt nicht für Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen. Die bisherige Kennzeichnung mit dem Energielabel (Energieeffizienzklassen A-H) entfällt ab 2013 ganz.
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